Uns wird Einsicht ins Grundbuch verweigert
Mist! Bild kommt uns heute zuvor und berichtet, dass Schlecker das Privatanwesen 2009 auf seine Frau übertragen hat. Damit ist eine Recherche perdu, über die wir bislang nichts verraten konnten.
Wir haben vor Wochen schon beim zuständigen Notar in Ehingen angefragt – nachdem unser Volontär dort erfuhr, dass er bislang der einzige (!) Journalist sei, der angefragt habe, stand für uns relativ schnell fest, dass wir das auch juristisch weiterverfolgen wollen. Als Belohnung für den Aufwand lockte die dann erstmal exklusive Information, wann Anton Schlecker das Anwesen in Ehingen auf seine Frau übertragen hat.
Am 15.6. wurde uns dann schriftlich die Einsicht ins Grundbuch verwehrt, nachdem wir nochmals ausführlich und schriftlich angefragt haben. Wir haben uns dabei auch auf das Wulff-Urteil berufen und darauf, dass in anderen Fällen andere Grundbuchämter uns auch so Einsicht gewähren – bei unstrittig geringerem öffentlichen Interesse.
Unsere Anwälte haben dann gleich am Montag (18.6.) Beschwerde eingelegt und noch einmal ausführlich begründet, warum uns diese Auskunft zusteht. Diese Beschwerde wurde dann am 21.6. zurückgewiesen
Nun soll das OLG Stuttgart entscheiden, ob Journalisten in diesem Fall ein Auskunftsrecht zusteht. Aus Grundsatzüberlegungen verfolgen wir das aber weiter – in der Hoffnung, dass Journalisten es künftig in ähnlichen Fällen leichter haben.
Gestern kam uns nun die Bild-Zeitung zuvor und berichtete, dass das Haus 2009 übertragen wurde, als Schlecker bereits wirtschaftliche Probleme hatte. Neben dem Bericht finden sich auch links zu den Übertragungsverträgen und den zugehörigen Handelsregisterauszügen.
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/schlecker/so-brachte-pleite-schlecker-seine-millionen-beiseite-24866188.bild.html
Unserer Erfahrung nach ist das ein typisches Beispiel wie auf auf lokaler/regionaler Ebene der journalistische Auskunftsanspruch nach dem jeweiligen Landespressegesetz ignoriert wird. Ähnliche Erfahrungen machten wir in großem Stil mit den Vereinsregistern.
Über 30 über ganz Deutschland verteilte Vereinsregister sollten uns dieselben Fragen beantworten – die Reaktionen zeigen, wie uneinheitlich das in Deutschland gehandhabt wird: Während wir von einigen die Auskünfte telefonisch oder nach kurzer schriftlicher Anfrage erhielten, reagierten andere erst nachdem wir auch hier unsere Anwälte beauftragt hatten, in einem freundlichen Schreiben auf die Rechtslage hinzuweisen.
Das half in vielen Fällen, in anderen wurde die Auskunft nach wie vor verweigert. Da wir den dahinter stehenden Prozess indes gewonnen haben, haben wir das nicht weiter verfolgt.
Mehr zum Grundbuchauskunft in Sachen Schlecker sobald das OLG sich damit befasst.